Weißes Papier auf braunem Briefumschlag

Briefwahl vergessen – was jetzt?

Eins vorweg: Wer seine Briefwahlunterlagen schon hat, kann diese bis 18 Uhr am Wahlsonntag noch abgeben. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zählen aber nur, wenn sie bis zum 15. März 2020 um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind. Wer es also nicht mehr rechtzeitig zur Post schafft, muss einen der folgenden Wahlbriefkästen nutzen:

  • beim Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstr. 11 und 19
  • am Rathaus, Marienplatz, Höhe Fischbrunnen
  • bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstr. 33
  • bei der Bezirksinspektion Nord, Hanauer Str. 56 oder
  • bei der Bezirksinspektion West, Landsberger Str. 486.

Wer die Frist für die Beantragung der Briefwahl verpasst hat (Mittwoch, 11. März, 11 Uhr), hat mehrere Möglichkeiten: Zum Beispiel kann man im Kreisverwaltungsreferat sowie in den Bezirksinspektionen die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 13. März, 15 Uhr persönlich abholen.

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder wenn das Aufsuchen eines Wahllokals unzumutbare Schwierigkeiten darstellt, können die Briefwahlunterlagen auch am Samstag, 14. März, und am Sonntag, 15. März, im Kreisverwaltungsreferat abgeholt werden.

Schließlich bleibt natürlich immer noch der Gang ins Wahllokal als Möglichkeit. Wo Ihr Wahllokal liegt, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen das Kreisverwaltungsreferat zugeschickt hat. Mehr Infos zur Briefwahl und zur Kommunalwahl in München gibt es auf der Website des Kreisverwaltungsreferats.

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