Kindergarten, Betreuung

Härtefallregelung für Münchner Kitas

Kein einziger Betreuungsplatz für Kinder in München soll verloren gehen. Deshalb wurde eine Erleichterung beschlossen, die die Träger von Münchner Kindertageseinrichtungen, die an der Münchner Förderformel (MFF) teilnehmen, beantragen können. Diese Härtefallregelung gilt übergangsweise vom 1. Januar bis zum 31. August. 

“Mit der Münchner Förderformel (MFF) leistet die Stadt München jährlich rund 150 Millionen Euro an freiwilliger Kita-Förderung. Leider muss die MFF aus rechtlichen Gründen durch ein neues System abgelöst werden. In der Zwischenzeit werden wir dafür sorgen, finanzielle Härtefälle bei Kita-Trägern abzufangen. Wir werden im Sinne der Kinder und ihrer Familien dafür sicherstellen, dass alle Kita-Plätze in München erhalten bleiben.”

Sebastian Weisenburger

Betreiber*innen von Einrichtungen, die einen finanziellen Engpass haben, dürfen nun einen Antrag einreichen, wodurch sie dann von städtischer Seite die notwendige Unterstützung erhalten. Das betrifft vor allem Einrichtungen, die finanzielle Zuschüsse aus der Münchner Förderformel bekommen und die erhöhte Ausgaben nicht mehr selbst stemmen können. Die Zuschüsse sind notwendig geworden, da die Elternentgelte innerhalb der MFF gedeckelt sind. Somit haben die Betreuungseinrichtungen keine Möglichkeit, die Gebühren zu erhöhen, um damit etwaige steigende Kosten zu decken.

Um die Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen, müssen die Betreiber*innen nachweisen, dass einzelne oder mehrere ihrer Kitas nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können und einrichtungsübergreifende Verluste aufweisen, die sie nicht ausgleichen können. Somit ist dies nur möglich, wenn die betroffenen Einrichtungen innerhalb der MFF ein Defizit vorweisen können. Bis zum 30. April können Träger*innen ein Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Eine neue Förderung der Stadt München wird das bestehende Fördersystem ablösen.

Grundsätzlich gilt: Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), erhalten Betreuungseinrichtungen in München eine Betriebskostenförderung. Des Weiteren leistet die Stadt München für 622 Einrichtungen in freigemeinnütziger und anderer Trägerschaft die freiwillige Unterstützung aus der MFF.

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