FAQ – Kita-Förderung in München

Wie funktioniert die Kita-Förderung in München?

Bildung ist laut Grundgesetz Ländersache, daher liegt die Zuständigkeit für die Kita-Förderung auch primär beim Freistaat Bayern. Die Förderung durch den Freistaat ist im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geregelt. Da die Förderung nach BayKiBiG nicht auskömmlich ist, springen vielerorts die Kommunen mit einer eigenen freiwilligen Förderung ein. Damit schließen sie die Lücken in der Kita-Finanzierung des Freistaats. Außerdem werden so die Elternentgelte, die die verbliebenen Kosten decken müssen, möglichst gering gehalten. Einfach ausgedrückt: „Kosten des Trägers“ minus „BayKiBiG“ minus „kommunale Förderung“ = Elternentgelt.

Auch in München gibt es diese freiwillige Förderung, zum Beispiel über das System der „Münchner Förderformel (MFF).“ Hierüber reicht die Stadt jährlich rund 170 Millionen Euro an Krippen, Kindergärten, Horte etc. aus. Hinzu kommt noch die Förderung von Eltern-Kind-Initiativen nach dem Modell „EKI+.“

Was ist die Münchner Förderformel? 

Die Münchner Förderformel orientiert sich am Prinzip der Bildungsgerechtigkeit. Es werden zum Beispiel Miete und Personal gefördert, über den sogenannten Standortfaktor erhalten aber auch über 300 Kindertageseinrichtungen in Brennpunkten mehr Ressourcen zur Berücksichtigung von Kindern in schwierigen Lebenslagen. Darüber hinaus fördert die Stadt auch zusätzliche Öffnungszeiten und die Beitragsentlastung der Eltern. Auch 191 private Kita-Träger nehmen an der Münchner Förderformel teil und profitieren von städtischen Zuschüssen.

Warum braucht es ein neues System?

Das bewährte und anerkannte System der MFF wurde von einem Teil der privaten Kita-Träger beklagt, diese gingen sogar so weit, eine Unterlassungsklage einzureichen, die auf einen vollständigen Stopp der Zahlungen aus der Münchner Förderformel abzielt. Hätte die Klage Erfolg, stünde damit ein großer Teil der 170 Millionen Euro jährlich für Bildungsgerechtigkeit auf der Kippe. Daher sind die Stadt München und der Münchner Stadtrat zum Handeln gezwungen und müssen die Münchner Förderformel durch ein neues System ablösen. Im Klartext: Die Ablösung der MFF ist durch die Klage der Privaten erst nötig geworden.

Was ist das neue System und wie funktioniert es?

Geplant ist nun zum 1.9.2024 die Einführung des sogenannten „Defizitmodells“, eines in ganz Bayern üblichen Fördersystems. Die Stadtverwaltung hat sich in der Entwicklung der Münchner Ausprägung von der Landesbehörde „Regierung von Oberbayern“ sowie vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) beraten lassen. Die Defizitverträge und die entsprechende Förderung werden natürlich allen Trägern, auch den privaten, angeboten werden. Die Kita-Förderung ist somit auch im privaten Bereich weiterhin gesichert.

Das Defizitmodell funktioniert so: Der Kita-Träger hat Kosten, die er zu einem Teil über die BayKiBiG-Förderung deckt und zum anderen Teil über Elternentgelte. Letztere können zwar frei festgesetzt werden, im Defizitmodell wird jedoch ein „fiktives Elternentgelt“ als Rechengröße festgelegt, welches auch den Gebühren in der Praxis entsprechen dürfte. Das höchste fiktive Elternentgelt ist im Defizitmodell für einen Krippenplatz mit monatlich 250 Euro angesetzt. Alle für den Kitabetrieb notwendigen Kosten, die einem Träger nach Abzug von BayKiBiG-Förderung und Elternentgelt noch übrig bleiben, werden durch das Defizitmodell gedeckt. Zur Erleichterung gibt es im Defizitmodell für die Träger außerdem eine angemessene Verwaltungskostenpauschale, die für eine Vielzahl von Ausgaben verwendet werden kann  – auch für die Instandhaltung und Sanierung der Einrichtung.

Wen betrifft das Defizitmodell?

In München gibt es rund 90.000 Betreuungsplätze in Krippen, Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungsformen. Davon wird ungefähr ein Drittel durch die MFF gefördert. Die restlichen Plätze verteilen sich auf den städtischen Träger, Eltern-Kind-Initiativen und freie und sonstige Träger ohne freiwillige städtische Förderung. Da das Defizitmodell die MFF ablöst, sind zunächst alle MFF-geförderten Plätze von der Umstellung betroffen. Potentiell könnten aber noch weitere Träger ins Defizitmodell eintreten.

Was bedeutet das für meine Kinder? 

Zunächst ist ganz wichtig: Alle Kita-Plätze bleiben erhalten.

Wenn Ihr Kind in einer städtischen Einrichtung betreut wird, ergeben sich für Sie aus dem Defizitmodell keine unmittelbaren Änderungen.

Wenn Ihr Kind seinen Platz in einer MFF-geförderten Einrichtung hat, die künftig nach dem Defizitmodell gefördert wird, kann es sein, dass ihr Träger die Elternentgelte entsprechend dem neuen Modell anpassen wird. Eltern-Kind-Initiativen (EKIs) können sich entscheiden, ob sie die Förderung nach EKI+ nutzen wollen oder das Defizitmodell.

Bei privaten Trägern ist es so: Alle privaten Träger können natürlich mit ihren Einrichtungen ins Defizitmodell eintreten. Die Entscheidung hierfür liegt beim jeweiligen Träger.

Wie viel kostet ein Kita-Platz in Zukunft?

Wie oben beschrieben können Elternentgelte im Defizitmodell zwar frei festgesetzt werden, es wird jedoch ein „fiktives Elternentgelt“ als Rechengröße festgelegt, welches auch den Gebühren in der Praxis entsprechen dürfte. Nachstehend finden Sie die entsprechende Tabelle aus der Förderrichtlinie. Dabei gibt es zwei Dinge zu beachten. Erstens: Beim Kindergarten gibt es einen Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100 Euro monatlich. Das bedeutet in der Praxis, dass der Kindergarten auch weiterhin kostenfrei bleiben dürfte. Zweitens: Für etliche Familien besteht die Möglichkeit, die Elternentgelte auf null Euro zu ermäßigen, beispielsweise beim Bezug von Sozialleistungen oder für München-Pass-Inhaber*innen. Darüber hinaus gibt es eine großzügige Geschwisterermäßigung.

Für Münchner Familien bedeutet das Folgendes (Rechenbeispiele aus der Beschlussvorlage des Referats für Bildung und Sport):
Für eine Familie mit zwei Kindern – im Krippenalter und im Kindergartenalter mit einer Buchungszeit von jeweils 7 bis 8 Stunden könnte das Elternentgelt aufgrund der Geschwisterregelung bis zu 99 Euro monatlich reduziert werden.
Eine Familie mit zwei Kindern – ein Krippenkind und ein Kindergartenkind, jeweils mit einer Buchungszeit von 7 bis 8 Stunden, die einen sogenannten „München-Pass“ in der Kita
vorlegen kann, bezahlt gar kein Elternentgelt.
Und für eine Münchner Familie mit drei Kindern, ein 15-jähriges Kind (ohne Kitabetreuung), ein Schulkind (Hort) und ein Krippenkind, jeweils mit einer Buchungszeit von 5 bis 6
Stunden wäre aufgrund der Geschwisterregelung das Elternentgelt nur 69,50 Euro monatlich.

Was ist, wenn ich mir die Gebühren nicht leisten kann?

Was jetzt schon so ist und was auch bleibt: Wenn sich Eltern die Kitagebühren nicht leisten können, übernimmt die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) die Kosten ganz oder zum Teil. Auch in privaten Einrichtungen.

Warum gibt es das Defizitmodell und nicht etwas anderes? 

Das Defizitmodell orientiert sich wie die MFF am Prinzip der Bildungsgerechtigkeit. Das war für uns die wichtigste Voraussetzung, die das neue System erfüllen musste. Auf eine Formel gebracht: Gute Kita-Plätze zu bezahlbaren Preisen, also ein guter Anstellungsschlüssel, der eine entsprechende Qualität sichert sowie niedrige Elternentgelte, Geschwisterermäßigungen und Gebührenbefreiungen für diejenigen, die sich den Besuch der Einrichtung sonst nicht leisten könnten.

Angesichts der Klagefreudigkeit mancher privater Träger war es außerdem wichtig, ein Modell zu wählen, das erprobt und möglichst rechtssicher ist. Daher auch die intensive Einbindung der Landesbehörde „Regierung von Oberbayern“ sowie des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV).

Schließlich musste in Zeiten knapper Kassen die Finanzierung sichergestellt sein, das heißt, dass das neue Modell sich im finanziellen Rahmen der MFF bewegen muss. Dies ist mit dem Defizitmodell möglich.

Wie ist die Kritik mancher privater Träger am Defizitmodell zu bewerten?

Wie oben dargestellt, ist es möglich, eine Kita mit dem Defizitmodell wirtschaftlich zu betreiben. Hunderte von Einrichtungen werden ab September 2024 von der neuen städtischen Förderung profitieren und genau das beweisen.

Was im Defizitmodell nicht direkt bezuschusst wird, sind Gewinne der privaten Träger. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Gleichwohl ist es aber möglich, auch als privater Träger wirtschaftlich vom Defizitmodell zu profitieren. Sei es beispielsweise über die Auszahlung von Geschäftsführergehältern oder eine Mischkalkulation mit Einrichtungen innerhalb und außerhalb der städtischen Förderung, wie es auch jetzt schon im Rahmen der MFF von vielen Trägern praktiziert wird. Dies wurde den privaten Trägern wiederholt mitgeteilt, zuletzt in einem Gespräch am 24. Januar.

Mein Träger möchte sich dem neuen System nicht anschließen, was kann ich tun?

Gehen Sie auf Ihren Träger zu und weisen Sie ihn auf die vollständige Kostenübernahme im Defizitmodell hin. Lassen Sie sich anhand konkreter Zahlen aus Ihrer Einrichtung erklären, was genau an dieser Förderung „nicht wirtschaftlich“ sein soll. Tun Sie sich mit anderen Eltern zusammen und fordern Sie Ihren Träger auf, in das Defizitmodell einzutreten. Sollten Sie Zahlen vorgelegt bekommen, die Ihnen merkwürdig erscheinen, sind wir gerne mit einem Plausibilitätschecks behilflich.

Was ist, wenn mein Träger pleite geht?

Das ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber wenn ein Träger in wirtschaftliche Schieflage gerät, springen die Stadt oder ein anderer Träger ein, damit alle Plätze erhalten bleiben. Daran wird sich nichts ändern.

Was unternimmt die Grün-Rote Stadtratsmehrheit gegen den Platzmangel?

Im Münchner Stadtrat und so auch in unserer Fraktion gibt es zahlreiche junge Eltern, die schon oft Erfahrungen mit der schweren Kitaplatz-Suche gemacht haben. Wir wissen, wie wichtig die frühkindliche Bildung für die Kinder und für ein gelingendes Familienleben ist. Wir ärgern uns ebenso darüber, dass es Hochpreis-Anbieter gibt, die die Not der Eltern ausnutzen und arbeiten intensiv daran, diesen Zustand zu beenden.

Daher bleibt unser vordringliches Ziel, das Angebot an bezahlbaren Plätzen deutlich auszubauen. Die größte Herausforderung ist hierbei der Personalmangel. Um dem entgegenzuwirken haben wir allein seit Beginn der Wahlperiode über 500 zusätzliche Ausbildungsplätze für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen geschaffen. Zusätzlich haben wir Stellen und Sachmittel für die Anwerbung von Personal zur Verfügung gestellt. Wir werden daran arbeiten, die Auslastung der Einrichtungen in einem verträglichen Rahmen zu erhöhen. Außerdem werden wir auch weiterhin viele Millionen in den Bau neuer Einrichtungen investieren.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Den Beschlusstext mit dem Wortlaut der Richtlinie finden Sie im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt München.

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