Die Übernachtungsteuer, die auch als Hotelsteuer oder Bettensteuer bekannt ist, wird von vielen Gemeinden und Kommen genutzt und ist in Deutschland rechtlich zulässig. Allerdings verbietet die Landtagsmehrheit aus CSU und Freien Wählern diese Steuer in München, weshalb die Landeshauptstadt nun vor dem Bayerischen Verfassungsgerichthof klagt.
Die EM 2024 war für München ein großer Erfolg, da dort insgesamt sechs Spiele ausgetragen wurden. Allein zu den ersten drei Spieltagen reisten etwa eine halbe Million Besucher*innen aus ganz Europa in die bayerische Landeshauptstadt. An den Spieltagen lag die Hotelauslastung zwischen 79 und 93 Prozent über dem Durchschnitt. Auch der Mega-Konzertsommer zog viele Tourist*innen nach München.
Großereignisse kosten die Stadt aber auch Geld, zum Beispiel für die Organisation und den Transport der Besucher*innen mit dem öffentlichen Nahverkehr. Eine Übernachtungsteuer würde der Stadt nicht nur helfen, diese Kosten zu decken, sondern könnte auch zusätzliche Einnahmen für die lokale Infrastruktur und die Förderung des Tourismus schaffen.
Ich meine dazu:
„Viele Münchner*innen kennen sie aus dem Urlaub: Die Übernachtungssteuer oder -abgabe. Winzige Gemeinden erheben sie ebenso wie Großstädte Nur München darf es nicht: Weil die Söder-Regierung sich aus ideologischen Gründen quer stellt. Das grenzt fast schon an Sabotage. München bietet Tourist*innen, und natürlich auch seinen Bürger*innen ein vielfältiges Kulturangebot, attraktive Grünanlagen, ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz und nicht zuletzt das größte Volksfest der Welt: die Wiesn. Das kostet die Stadt viel Geld. Dass die Söder-Regierung München so aktiv schadet, ist eine alberne Privatfehde der CSU gegen die Landeshauptstadt. Eine Lederhose macht halt noch keinen Münchner.„
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